Verhalten bei einem Schaden


Im Vorlauf zu diesem Artikel haben wir uns mit der Fahrzeugübernahme auseinander gesetzt, aufgezeigt, welche Dokumente dafür benötigt werden und sind der Frage nachgegangen wie man das Fahrzeug vor der Reise auf etwaige Mängel durchcheckt.

Was aber, wenn während der Rundreise mit dem Camper oder Wohnmobil auf einmal Schäden am Fahrzeug auftauchen?

Und wie habe ich mich bei einem Unfall zu verhalten, damit der Versicherungsschutz nicht erlischt?

1. Mängel am Fahrzeug während der Reise:


Wenn Mängel während der Reise am Fahrzeug auftreten, so ist es wichtig, dass man umgehend darauf reagiert. Wer erst nach Ende der Reise eine Liste von Mängeln beim Vermieter meldet, hat keine guten Chancen auf Rückvergütung. Zu Recht! Der Vermieter hat bei sofortiger Meldung eines Schadens oder Mangels die Möglichkeit, auf das Problem zu reagieren und es adäquat zu lösen. Im Normalfall kann nach wenigen Stunden alles wie gewünscht weitergehen. Der Vermieter ist dann informiert, welche Kosten durch den Mangel entstanden sind und kann entscheiden, wie und wo etwas repariert wird. Ist der Vermieter nicht um eine schnelle Lösung bemüht, schalten wir uns gerne mit ein. Auf diese Weise gemeldete und behobene Mängel verursachen keine Kosten beim Mieter, sofern er sie nicht selbst fahrlässig verursacht hat.

Als Vermittler ist unsere Aufgabe mit der Vermittlung des Fahrzeuges und der Aushändigung der Buchungsunterlagen erfüllt. Im Gegensatz zu vielen anderen Vermittlungsplattformen sind wir gerne bereit, unseren Kunden zu helfen, wenn es unterwegs Schwierigkeiten mit dem Camper gibt.

Erster Ansprechpartner vor Ort ist trotzdem die Vermietfirma. Wird ein Mangel allerdings nicht adäquat behoben oder bestehen Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, helfen wir gerne und vermitteln zwischen den Parteien. Unseren Kunden raten wir daher dazu, bei einem Problem während der Reise den Vermieter telefonisch zu kontaktieren und zusätzlich ein Gesprächsprotokoll als Email hinterher zu schicken, das wir als Kopie erhalten. Dies hat zwei Vorteile:

Erstens hat der Mieter beide Kanäle der Kommunikation genutzt und von seiner Seite alles dafür getan, auf den Schaden aufmerksam zu machen und eine schnelle Lösung herbei zu führen. So geht die Beschwerde nicht unter und kann schnell bearbeitet werden.

Zweitens wird der Wohnmobilvermieter sehen, dass wir die Nachricht in Kopie ebenfalls erhalten haben. Die Vermieter wissen, dass wir unseren Kunden helfen werden, wenn mit dem Mangel nicht vernünftig umgegangen werden sollte. An dieser Stelle muss allerdings auch ganz klar gesagt werden, dass wir als Vermittler nicht auf Biegen und Brechen Partei ergreifen! Wir kennen beide Seiten und entsprechend unserer Erfahrung schätzen wir die Situation ein. Sollten die Forderungen unseres Kunden in unseren Augen nicht gerechtfertigt sein, werden wir ihm dies auch so mitteilen. Wir helfen gerne bei gerechtfertigten Beschwerden, verhalten uns aber selbstverständlich auch gegenüber unseren Partnern vor Ort fair. Durch diese offene und ehrliche Art konnten wir schon vielen Kunden wirklich helfen. Selbst vor Ort in Neuseeland!
Hier noch weitere wichtige Tipps:
Leuchtet eine rote Kontrollleuchte auf, sollte man stehen bleiben und die Campervanfirma umgehend kontaktieren und nicht mehr weiter fahren. Ignoriert man eine rote Kontrollleuchte und beschädigt dadurch das Fahrzeug, muss man den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, ganz gleich welche Versicherung man gewählt hat!
Ist es eine orange Kontrollleuchte, sollte man die Firma auch zeitnah kontaktieren und Bescheid geben. Oft bekommt man gesagt, dass es normal sei und dass man die Reise fortsetzen kann. Bescheid geben sollte man dennoch. So ist man auf der sicheren Seite.
Um Motorschäden und unnötig hohem Verschleiß vorzubeugen, wird der Kunde über die AGB der Anbieter auch aktiv mit eingespannt. So muss der Kunde in regelmäßigen Abständen die Flüssigkeiten überprüfen und bei Bedarf nachfüllen. Kommt es zu einem Schaden, weil man während seiner Reise nicht auf die Flüssigkeiten wie z.B. Kühlwasser oder Öl geachtet hat, muss man einen solchen Schaden ebenfalls aus eigener Tasche begleichen. Hier greift der Versicherungsschutz nicht!

2. Ich habe einen Unfall, wie muss ich reagieren?


Bei einem Unfallschaden ist es wichtig, dass man die Polizei hinzu zieht, sodass der Schaden und der Schadenshergang aufgenommen werden können. Wird dies nicht gemacht, kann einem der Versicherungsschutz entzogen werden, da man nicht nachweisen kann, ob man sich dem Mietvertrag entsprechend verhalten hat. In allen AGB der Anbieter sind Versicherungsausschlüsse aufgeführt. Diese sollte man kennen und beachten! Ganz vereinfacht lassen sich diese Ausschlüsse aber auf eine Aussage runter brechen: behandelt das Fahrzeug, als wäre es euer Eigen, denkt mit und handelt vorausschauend.

Nehmen wir ein Beispiel, um diesen Ansatz zu verdeutlichen:

Der Mieter fährt entgegen der AGB mit dem Camper auf den Sandstrand am Meer. Der Camper bleibt stecken. Man findet schnell Hilfe von einem Einheimischen mit Allrad Fahrzeug. Beim Abschleppen kollidiert man mit dem Abschleppenden und beschädigt dabei den Camper. Am Allrad Fahrzeug ist nichts zusehen, am eigenen Camper allerdings eine Beule. In diesem Fall liegen zwei Vertragsbrüche vor: Man darf mit dem Camper zum einen nicht auf dem Strand fahren und zum anderen muss man das Abschleppen einem Fachmann überlassen. Der Unfallschaden wurde nicht gemeldet und das Fahrzeug wird am Ende der Reise mit neuer Beule abgegeben. Der Kunde gibt an, in einen Poller gefahren zu sein. Er hat die All Inclusive Versicherung und muss in unserem Beispiel demnach nichts bezahlen. Er ist daher mit einem blauen Auge davon gekommen.

Es kann aber auch genauso gut anders rum laufen! Man fährt irgendwo dagegen, meldet den Schaden nicht und gibt am Ende der Reise das Fahrzeug zurück und die Campervanfirma weigert sich, den Schaden als Versicherungsfall anzuerkennen. Denn Gründe dafür – entsprechend unserem oben angeführtem Beispiel- gibt es genug. Diese Fälle kommen in der Vermietbranche häufig vor.

Man sollte daher wissen, wie man bei einem Schaden vorzugehen hat. Entweder wird man bei Fahrzeugübernahme vom Personal darüber informiert, oder man bekommt diese Information, verpackt in den AGB des Anbieters, überreicht. Hier steht man selbst in der Pflicht sich zu informieren und den AGB des jeweiligen Anbieters entsprechend richtig zu handeln.

Auch wenn man jeweils den individuellen Fall betrachten muss, kann man nicht viel verkehrt machen, wenn man folgende Vorgehensweise bei einem Unfall beachtet:

man notiert sich die Uhrzeit, das Datum und den Ort des Unfalls
man notiert sich den Vor- und Nachnamen des Unfallgegners. Dessen Adresse, das Kennzeichen des Unfallwagens sowie jegliche Schäden am Eigentum Dritter
man notiert sich den Namen der Versicherung des Unfallgegners
man gibt kein Schuldeingeständnis ab
man verständigt die Polizei
man unterrichtet den Vermieter innerhalb von 24 Stunden über den Unfall und faxt das ausgefüllte Unfallprotokoll an den Vermieter

Wie geht es nach dem Unfall weiter?

Der weitere Fortgang richtet sich nach der Schwere des Unfalls. Ist das Fahrzeug leicht beschädigt, kann es in einer Werkstatt schnell repariert werden und man ist wieder zurück auf der Straße. Ist der Camper bzw. das Wohnmobil allerding so schwer beschädigt, dass man die Reise nicht mehr fortsetzen kann, so stellt sich die Frage nach dem Ersatzfahrzeug. Hat man nicht schwer fahrlässig gehandelt und gegen AGB verstoßen, bekommt man in der Regel ein Ersatzfahrzeug gestellt. Allerdings verlangen es hier alle Anbieter gleichermaßen, dass der Kunde den eigenen Weg zum nächsten Depot bestreitet, welches das Ersatzfahrzeug stellen kann. Das Fahrzeug kann allerdings auch gegen Mehrkosten geliefert werden.

Den Fall, dass nach einem Unfall ein Anbieter keinen Ersatz mehr stellen konnte, hatten wir noch nicht!

Je nach Saison, Größe der Firma und Flottenauslastung könnte es dennoch vorkommen, dass kein Ersatz gestellt werden kann. In einem solchen Fall würde man die restlichen Tage ausbezahlt bekommen.

Daher raten wir dazu, bei größeren Anbietern zu buchen, die wegen der Größe ihrer Flotte leichter an Ersatz kommen.

Ob ein Unfallschaden noch weitere finanzielle Konsequenzen für den Mieter hat, hängt maßgeblich von der gewählten Versicherungsvariante ab! Daher haben wir für euch die Information zur richtigen Versicherungswahl zusammengetragen.